Es ist so, dass das Praktikum während der Aussetzungsphase von den Schülerinnen und Schülern auch nicht auf freiwilliger Basis fortgeführt werden darf. Diese Regelung gilt nach telefonischer Auskunft des Kultusministeriums in Fortführung des Erlasses, der bis zum 19. April galt. Einen neuen Erlass zu dieser Thematik werde es demnach nicht geben.
Schülerinnen und Schüler, die zu einer so genannten Risikogruppe gehören prüfen bitte in Rücksprache mit einem Arzt, ob eine Fortführung des Praktikums ab 18. Mai möglich ist.
Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen mit folgenden Vorerkrankungen:
- Herzkreislauferkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen
Sollte eine Fortführung des Praktikums aus einem der genannten Gründe nicht möglich sein, dann ist der Praktikumsbetrieb unverzüglich zu informieren.
i. A Stephan Günther
Abteilungsleiter Vollzeitschulformen