Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Bachelor of Laws

Prüfung und Abschluss

Wann findet die Zwischenprüfung statt?

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung zum/zur Steuerfachangestellte/n. Diese findet i.d.R. in der Mitte des ersten Ausbildungsjahres im Frühjahr statt und wird vor der Steuerberaterkammer Niedersachsens in der BBS Wechloy abgelegt. Die Prüfungszeit beträgt für die Prüfung „Arbeitsabläufe organisieren“ (LF 1) 45 Minuten und für die Prüfung „Steuererklärung vorbereiten und Buchhaltung bearbeiten“ (LF 2, 3, 4) 75 Minuten.

Was sind die Inhalte der Kammerprüfung und was die Voraussetzungen für das Bestehen?

Die Abschlussprüfung findet im Winter (November – Januar) des 3. Ausbildungsjahres statt. Sie wird vor der Steuerberaterkammer Niedersachsen abgelegt. Sie besteht aus einem schriftlichen Teil in den 3 Prüfungsbereiche „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“ (130 Minuten), „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ (110 Minuten), „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (90 Minuten) und einer mündlichen Prüfung (Gesprächssimulation) „Sachverhalten im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“ (30 Minuten). Seit 2012 werden die Abschlussprüfungen als Verbundprüfungen abgelegt, es werden in mehreren Steuerberaterkammerbezirken in Deutschland dieselben Abschlussprüfungen zeitgleich geschrieben. Aktuelle Prüfungstermine entnehmen Sie bitte der Homepage unseres Partners, der Steuerberaterkammer Niedersachsen in Hannover www.stbk-niedersachsen.de.

Was ist, wenn man die Kammerprüfung nicht bestanden hat?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bildungsgangleitung auf. Dort erhalten Sie Informationen über weitere Möglichkeiten.