Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Steuerfachangestellte

Organisation

Welche Aufnahmevoraussetzungen bestehen?

Der Abschluss eines bei der Steuerberaterkammer Niedersachsen eingetragenen Ausbildungs- oder Umschulungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb ist Voraussetzung, um an der BBS Wechloy den Berufsschulunterricht besuchen zu können.

 

Wie ist der Unterricht organisiert?

Die praktische Ausbildung erfolgt bei Steuerberatern, Steuerbevollmächtigen, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern sowie in Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Buchprüfungsgesellschaften. Für den Einzugsbereich Stadt Oldenburg, Landkreis Ammerland, Landkreis Wesermarsch und Landkreis Oldenburg (teilweise) findet der Berufsschulunterricht dann in Teilzeitform an der BBS Wechloy statt.

Der Teilzeitunterricht findet im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen pro Woche statt. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr werden die Berufsschüler an einem Tag in der Woche unterrichtet.

In der Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) werden wöchentlich bis zu 16 Stunden Unterricht an zwei Berufsschultagen erteilt. Der erste Unterrichtstag ist in der Regel ein Montag, Dienstag oder Mittwoch, der zweite Tag ist immer ein Freitag. In den darauf folgenden Fachstufen (2. und 3. Ausbildungsjahr) werden wöchentlich 8/9 Stunden Unterricht an einem Berufsschultag erteilt.

Wird die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzt (siehe nachstehender Gliederungspunkt), besteht die alternative Möglichkeit einer dauerhaften Beschulung an zwei Wochentagen. Nähere Informationen erteilt der Bildungsgangleiter.

 

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre. Die Verkürzung auf 2,5 Jahre ist nach Übernahme der bundeseinheitlichen Regelung der Steuerberaterkammern für Allgemeine Hochschulzugangsberechtigte möglich.

Eine nachträgliche Verkürzung für andere Auszubildende kann nur im Einvernehmen mit dem Ausbildungsbetrieb und der Steuerberaterkammer erfolgen, wenn besonders gute schulische Leistungen während der Ausbildung vorliegen. Nähere Informationen hierzu erteilt die Steuerberaterkammer Niedersachsen.