Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte sowie Rechtsanwaltsfachangestellte

Prüfung und Abschluss

Wann findet die Zwischenprüfung statt?

Die Zwischenprüfung findet i.d.R. zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres statt und wird vor der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer abgelegt.

Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten, die Aufgaben werden in gebundener Form gestellt.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was sind die Inhalte der Kammerprüfung ?

Die Abschlussprüfung findet im Frühjahr (April – Juni) des 3. Ausbildungsjahres statt.

Die einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:

  1. Geschäfts- und Leistungsprozesse mit 15 Prozent,
  2. Mandanten- und Beteiligtenbetreuung mit 15 Prozent,
  3. Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich mit 30 Prozent,
  4. Vergütung und Kosten mit 30 Prozent,
  5. Wirtschafts- und Sozialkunde mit 10 Prozent.

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:

  1. im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Prüfungsbereich Rechtsanwendung im Rechtsanwalts- und Notarbereich mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei weiteren Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“,
  4. in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.

Welchen Abschluss bekommt man in der Berufsschule?

Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Diese dokumentieren für Sie die folgenden Abschlüsse:

  • Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6) wird der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erworben, sofern noch nicht vorhanden.
  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und die erfolgreiche Abschlussprüfung in seinem Ausbildungsberuf nachweist, sofern noch nicht vorhanden.
  • Für den erweiterten Sekundarabschluss I müssen auf dem Berufsschulzeugnis die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Notendurchschnitt 3,0
    • Deutsch-Note: 3
    • Englisch-Note: 3
    • Berufsbezogener Lernbereich Note: 3