Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Kaufleute für Versicherungen und Finanzanlagen

Prüfung und Abschluss

Wann findet die GAP I statt?

Die GAP I (Inhalte der ersten 15 Ausbildungsmonate) findet i.d.R. in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres als schriftliche Prüfung statt und wird vor der jeweils zuständigen IHK abgelegt.

Wann findet die GAP II statt? 

Die GAP II findet zum Ende der Ausbildungsdauer statt. Sie setzt sich zusammen aus dem schriftlichen und dem mündlichen Prüfungsbereich.

Was sind die Inhalte der Kammerprüfung und was die Voraussetzungen für das Bestehen?

Die Abschlussprüfung findet im Frühjahr (April – Juni) des 3. Ausbildungsjahres statt.

 

Prüfungsbereiche

Prüfungszeit

Gewichtung

GAP I (schriftlich) 

GAP II (schriftlich und mündlich)

Kundenbedarfsanalyse,
Lösungsentwicklung,
Versicherungsfallbearbeitung

120 Minuten

150 Minuten

20 %

30%

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

10 %

Kundenberatungsgespräch

15 Minuten

20 %

Fallbezogenes Fachgespräc

20 Minuten

20 %

Was ist, wenn man nicht bestanden hat?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bildungsgangleitung auf. Dort erhalten Sie Informationen über weitere Möglichkeiten.

Welchen Abschluss bekommt man in der Berufsschule?

Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Diese dokumentieren für Sie die folgenden Abschlüsse:

  • Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6) wird der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erworben, sofern noch nicht vorhanden.
  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und die erfolgreiche Abschlussprüfung in seinem Ausbildungsberuf nachweist, sofern noch nicht vorhanden.
  • Für den erweiterten Sekundarabschluss I müssen auf dem Berufsschulzeugnis die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Notendurchschnitt 3,0
    • Deutsch-Note: 3
    • Englisch-Note: 3
    • Berufsbezogener Lernbereich Note: 3