Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Automobilkaufleute

Prüfung und Abschluss

Wann findet der erste Teil der Abschlussprüfung statt?

Der erste Teil der Abschlussprüfung findet nach Terminvorgabe der Kammer (IHK oder HWK) nach den ersten 15 Monaten Berufsausbildung im zweiten Ausbildungsjahr statt und wird vor der jeweils zuständigen der Kammer (IHK oder HWK) abgelegt.

Der zweite Teil der Abschlussprüfung findet am Ende des 3. Ausbildungsjahres statt.

Was sind die Inhalte der Kammerprüfung und was die Voraussetzungen für das Bestehen?

Die Abschlussprüfung findet im Frühjahr (April – Juni) des 3. Ausbildungsjahres statt.

Prüfungsbereich Gewichtung

1. Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse (Prüfungsteil 1)

20%

2. Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen (Prüfungsteil 2)

25 %

3Kaufmännische Unterstützungsprozesse (Prüfungsteil 2)

25 %

4. Wirtschafts- und Sozialkunde (Prüfungsteil 2)                 

10 %

5. Kundendienstprozesse (Fallbezogenes Fachgespräch) (Prüfungsteil 2)              

20 %

Was ist, wenn man nicht bestanden hat?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bildungsgangleitung auf. Dort erhalten Sie Informationen über weitere Möglichkeiten.

Welchen Abschluss bekommt man in der Berufsschule?

Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Diese dokumentieren für Sie die folgenden Abschlüsse: 

  • Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6) wird der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erworben, sofern noch nicht vorhanden.
  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und die erfolgreiche Abschlussprüfung in seinem Ausbildungsberuf nachweist, sofern noch nicht vorhanden.
  • Für den erweiterten Sekundarabschluss I müssen auf dem Berufsschulzeugnis die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Notendurchschnitt 3,0
    • Deutsch-Note: 3
    • Englisch-Note: 3
    • Berufsbezogener Lernbereich Note: 3