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die offen, freundlich, entwicklungsfähig
und partnerschaftlich ist.
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Die Zwischenprüfung findet i.d.R. im Frühjahr und Herbst des zweiten Ausbildungsjahres statt und wird vor der IHK Oldenburg abgelegt. Die Prüfung kann an verschiedenen Orten stattfinden.
Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten, die Aufgaben werden in programmierter Form gestellt.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Dies gilt allerdings nicht für Umschüler. Diese dürfen im Bereich der IHK Oldenburg nicht an der Zwischenprüfung teilnehmen.
Die Sommerabschlussprüfung findet in der Regel im Mai (schriftlicher Teil) und Juni/Juli (mündlicher Teil) und die Winterabschlussprüfung in der Regel im November (schriftlicher Teil) und Januar (mündlicher Teil) statt. Die Prüfung kann an verschiedenen Orten stattfinden.
Prüfungsbereiche | Prüfungszeit | Gewichtung |
---|---|---|
1. Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtung des Gesundheitswesens 1.1. Ungebundene Aufgaben, 60 min 1.2. Gebundene Aufgaben, 60 min | 120 Minuten schriftlich | 16,7% 100 Punkte |
2. Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | 16,7 % 100 Punkte |
3. Gesundheitswesen | 90 Minuten | 33,3 % 200 Punkte |
4. Fallbezogenes Fachgespräch | bis zu 20 Minuten zzgl. 15 Minuten Vorbereitungszeit | 33,3 % 200 Punkte |
Sie müssen im Gesamtergebnis mindestens 50% erreichen. Sie benötigen in 3 der 4 Bereiche mindestens 50%.
Kein Prüfungsfach darf mit ungenügend (< 30) bewertet sein.
Bei Vorliegen zweier mangelhafter Leistungen, Note 5, kann auf Verlangen des Prüflings eine mangelhafte Leistung durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden, was dann zum Bestehen der Prüfung führen kann.
Grundsätzlich dürfen Sie die komplette Prüfung oder nicht ausreichende Teile zweimal wiederholen.
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zur IHK Oldenburg oder mit der Bildungsgangleitung auf. Dort erhalten Sie nähere Informationen.
Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Diese dokumentieren für Sie die folgenden Abschlüsse: