Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

Prüfung und Abschluss

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet i.d.R. im Frühjahr und Herbst des zweiten Ausbildungsjahres statt und wird vor der IHK Oldenburg abgelegt. Die Prüfung kann an verschiedenen Orten stattfinden.

Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten, die Aufgaben werden in programmierter Form gestellt.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung. Dies gilt allerdings nicht für Umschüler. Diese dürfen im Bereich der IHK Oldenburg nicht an der Zwischenprüfung teilnehmen.

Was sind die Inhalte der Kammerprüfung und was die Voraussetzungen für das Bestehen?

Die Sommerabschlussprüfung findet in der Regel im Mai (schriftlicher Teil) und Juni/Juli (mündlicher Teil) und die Winterabschlussprüfung in der Regel im November (schriftlicher Teil) und Januar (mündlicher Teil) statt. Die Prüfung kann an verschiedenen Orten stattfinden.

Prüfungsbereiche

Prüfungszeit

Gewichtung

1. Geschäfts- und Leistungsprozesse in Einrichtung des Gesundheitswesens

     1.1. Ungebundene Aufgaben, 60 min

     1.2. Gebundene Aufgaben, 60 min

120 Minuten schriftlich

16,7%

100 Punkte

2. Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten
schriftlich

16,7 %

100 Punkte

3. Gesundheitswesen

90 Minuten
schriftlich

33,3 %

200 Punkte

4. Fallbezogenes Fachgespräch

bis zu 20 Minuten
mündlich

zzgl. 15 Minuten Vorbereitungszeit

33,3 %

200 Punkte

Sie müssen im Gesamtergebnis mindestens 50% erreichen. Sie benötigen in 3 der 4 Bereiche mindestens 50%.

Kein Prüfungsfach darf mit ungenügend (< 30) bewertet sein.

Bei Vorliegen zweier mangelhafter Leistungen, Note 5, kann auf Verlangen des Prüflings eine mangelhafte Leistung durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden, was dann zum Bestehen der Prüfung führen kann.

Was ist, wenn man nicht bestanden hat?

Grundsätzlich dürfen Sie die komplette Prüfung oder nicht ausreichende Teile zweimal wiederholen.

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zur IHK Oldenburg oder mit der Bildungsgangleitung auf. Dort erhalten Sie nähere Informationen.

Welchen Abschluss bekommt man in der Berufsschule?

Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Diese dokumentieren für Sie die folgenden Abschlüsse:

  • Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6) wird der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erworben, sofern noch nicht vorhanden.
  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und die erfolgreiche Abschlussprüfung in seinem Ausbildungsberuf nachweist, sofern noch nicht vorhanden.
  • Für den erweiterten Sekundarabschluss I müssen auf dem Berufsschulzeugnis folgende Bedingungen erfüllt sein:
    • Notendurchschnitt 3,0
    • Deutsch – Note: 3
    • Englisch – Note: 3
    • Berufsbezogener Lernbereich Note: 3