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Es findet nur für den Beruf des / der Verkäufers / Verkäuferin eine Zwischenprüfung statt. Sie findet i.d.R. in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und wird vor der jeweils zuständigen IHK abgelegt.
Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten, die 45 Aufgaben werden in gebundener Form gestellt.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist für Verkäufer Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Verkäufer AO 2017:
Die Abschlussprüfung erfolgt am Ende des zweiten Ausbildungsjahres:
Prüfungsbereich | Prüfungsverfahren | Prüfungszeit | Prüfungstag |
---|---|---|---|
Verkauf und Werbemaßnahmen | ungebunden | 90 Minuten | 1. Prüfungstag |
Warenwirtschaft und Kalkulation | gebunden | 60 Minuten | 1. Prüfungstag |
Wirtschafts- und Sozialkunde | gebunden | 60 Minuten | 1. Prüfungstag |
Verkäufer, die dann noch das dritte Ausbildungsjahr absolvieren möchten, müssen lediglich den Teil II der Abschlussprüfung Kaufmann / Kauffrau im Einzelhandel absolvieren
Die Abschlussprüfung erfolgt in 2 Teilen:
Teil 1 (am Ende des zweiten Ausbildungsjahres, identisch mit der Verkäuferprüfung):
Prüfungsbereich | Prüfungsverfahren | Prüfungszeit | Prüfungstag |
---|---|---|---|
Verkauf und Werbemaßnahmen | ungebunden | 90 Minuten | 1. Prüfungstag |
Warenwirtschaft und Kalkulation | gebunden | 60 Minuten | 1. Prüfungstag |
Wirtschafts- und Sozialkunde | gebunden | 60 Minuten | 1. Prüfungstag |
Prüfungsbereich | Prüfungsverfahren | Prüfungszeit | Prüfungstag |
---|---|---|---|
Geschäftsprozesse im Einzelhandel | ungebunden | 120 Minuten | 2. Prüfungstag |
Jede Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Prüfungsteil.
In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bildungsgangleitung bzw. mit der Industrie- und Handelskammer Oldenburg auf. Dort erhalten Sie Informationen über weitere Möglichkeiten.
Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Diese dokumentieren für Sie die folgenden Abschlüsse: