Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Sozialversicherungs-fachangestellte/-r

Prüfung und Abschluss

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung findet in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt.

Gegenstand der Prüfung sind Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während des ersten Ausbildungsjahres zu vermitteln sind, sowie der in der Grundstufe entsprechend des Rahmenlehrplanes zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.

Die Prüfung ist schriftlich anhand praxisbezogener Aufgaben in folgenden Prüfungsfächern durchzuführen:

  1. Versicherung und Finanzierung
  2. Leistungen
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Die Bearbeitungsdauer beträgt für die ersten beiden Prüfungsfächer insgesamt 120, für das dritte Prüfungsfach 60 Minuten.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung

Etwa zwischen dem 15. Mai des letzten Ausbildungsjahres und dem 31. Juli (=letzter Tag des Ausbildungsverhältnisses im Regelfall) finden die mündlichen und schriftlichen Abschlussprüfungen statt.
Gegenstand und zeitlicher Umfang der schriftlichen Abschlussprüfung (lt. § 14ff. der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschlussprüfungen für Sozialversicherungsfachangestellte):

Gegenstand Krankenversicherung Rentenversicherung Unfallversicherung knappschaftl. Soz. vers.
  Anzahl der Arbeiten und zur Verfügung stehende Zeit

Versicherung und Finanzierung

2
je 120 Min.

1
mit 180 Min.

1
mit 210 Min.

1
mit 150 Min.

Leistungen

1
mit 210 Min.

2
je 135 Min.

2
je 120 Min.

2
je 150 Min.

Wirtschafts- und Soziallehre (WiSo)

1
mit 210 Min.

1
mit 90 Min.

1
mit 90 Min.

1
mit 90 Min.

Die mündliche Prüfung besteht aus einem Kundenberatungsgespräch von höchstens 30 Minuten. Dem Prüfling ist dafür eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen.

Die Prüfung ist bestanden, wenn im Gesamtergebnis und in mindestens zwei der drei Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden, es sei denn, die Prüfungsleistung in der mdl. Prüfung wurde mit ungenügend bewertet.

Welchen Abschluss bekommt man in der Berufsschule?

Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6) wird der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erworben, sofern noch nicht vorhanden.

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und die erfolgreiche Abschlussprüfung in seinem Ausbildungsberuf nachweist, sofern noch nicht vorhanden.

Für den erweiterten Sekundarabschluss I müssen auf dem Berufsschulzeugnis folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Notendurchschnitt 3,0
  • Deutsch – Note: 3
  • Englisch – Note: 3
  • Berufsbezogener Lernbereich Note: 3