Wir wollen eine Schule leben,
die offen, freundlich, entwicklungsfähig
und partnerschaftlich ist.
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Aufgenommen in die Berufsschule werden Auszubildende mit einem entsprechenden Ausbildungsvertrag. Die Anmeldung erfolgt über die Ausbildungsbetriebe. Nach dem Berufsbildungsgesetz ist kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Sozialversicherungsfachangestellte/r erfolgt im dualen System. Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt in der Berufsschule.
Der Unterricht in der Berufsschule findet im Blockunterricht von jeweils 6 – 7 Wochen statt. Die Blockzeiten sind landesweit einheitlich geregelt.