Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Kaufleute und Fachkräfte für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen

Prüfung und Abschluss

Wann findet die Zwischenprüfung statt?

Die Zwischenprüfung findet i.d.R. am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres statt und wird vor der jeweils zuständigen IHK abgelegt.

Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten, die Aufgaben werden in gebundener Form gestellt.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was sind die Inhalte der Kammerprüfung und was die Voraussetzungen für das Bestehen?

Die Abschlussprüfung findet im Frühjahr (April – Juni) des 2. Ausbildungsjahres statt.

Sie besteht aus vier Prüfungsbereichen:

  1. Auftragsbearbeitung – ungebunden
  2. Zustellung  - gebundener Teil
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde – gebunden Teil
  4. Praktische Arbeitsaufgabe

Die Prüfungsbereiche 1. bis 3. werden schriftlich, der 4.  Prüfungsbereich praktisch, in  Form eines Prüfungsgespräches  geprüft. In jedem Prüfungsbereich können bis 100 Punkte erreicht werden, wobei folgender Notenschlüssel zugrunde gelegt ist:

 

unter 100 - 92 Punkte = Note 1 (sehr gut)

unter 92 - 81 Punkte = Note 2 (gut)

unter 81 - 67 Punkte = Note 3 (befriedigend)

unter 67 - 50 Punkte = Note 4 (ausreichend)

unter 50 -30 Punkte = Note 5 (mangelhaft)

unter 30 - 0 Punkte = Note 6 (ungenügend)

 

Die Abschlussprüfung ist bestanden , wenn folgende Leistungen  erzielt wurden:

  • in  zwei der drei  schriftlichen Prüfungsbereiche ausreichend  (mindestens 50 Punkte)
  • in keinem der Prüfungsbereiche "ungenügend" (unter 30 Punkte) und
  • im Gesamtergebnis und in der Praktischen Arbeitsaufgabe ausreichend (mindestens 50 Punkte).

 

Die Gesamtnote errechnet sich wie folgt:

Auftragsbearbeitung einfach: maximal100

Zustellung einfach: maximal 100

Wirtschafts-und Sozialkunde einfach: maximal 100

Praktische Arbeitsaufgabe Sperrfach - mind. 50 P. Doppelt, maximal 100

Gesamtergebnis geteilt durch 5: maximal 500 = 100%

 

Nach dem letzten Prüfungstzeil wird dem Prüfungsteilnehmer vom Prüfungsausschuss eine Bescheinigung ausgehändigt, in dem das Bestehen bzw. das Nichtbestehen der Prüfung bestätigt ist.

Was ist, wenn man nicht bestanden hat?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bildungsgangleitung auf. Dort erhalten Sie Informationen über weitere Möglichkeiten.

 

Welchen Abschluss bekommt man in der Berufsschule?

Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Diese dokumentieren für Sie die folgenden Abschlüsse:

  • Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6) wird der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erworben, sofern noch nicht vorhanden.
  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und die erfolgreiche Abschlussprüfung in seinem Ausbildungsberuf nachweist, sofern noch nicht vorhanden.
  • Für den erweiterten Sekundarabschluss I müssen auf dem Berufsschulzeugnis die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Notendurchschnitt 3,0
    • Deutsch-Note: 3
    • Englisch-Note: 3
    • Berufsbezogener Lernbereich Note: 3