Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Fachkräfte für Lagerlogistik/Fachlageristen

Prüfung und Abschluss

Wann findet die Zwischenprüfung statt?

Die Zwischenprüfung findet i.d.R. in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und wird vor der jeweils zuständigen IHK abgelegt (schriftlich und praktisch).

Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten, die Aufgaben werden überwiegend in gebundener Form gestellt.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Was sind die Inhalte der Kammerprüfung und was die Voraussetzungen für das Bestehen?

Die Abschlussprüfung findet im Frühjahr (April – Juni) des 3. Ausbildungsjahres statt.

 

Prüfungsbereiche

Prüfungszeit

Gewichtung

1. Prozesse der Lagerlogistik

150 Minuten
schriftlich

25 %

2. Rationeller und qualitätssichernder Güterumschlag

90 Minuten
schriftlich

15 %

3. Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten
schriftlich

10 %

4. Praktische Arbeitsaufgaben

Max. 5 Stunden

Aufgabe 1

Aufgabe 2

Zzgl. 15 Minuten Vorbereitungszeit

 

25 %

25 %

In den ersten drei schriftlichen Prüfungsbereichen müssen Sie insgesamt mindestens 50 % erreichen. Bei den praktischen Aufgaben müssen Sie in jeder der beiden Aufgaben mindestens 50 % erreichen.

Zum Bestehen müssen insgesamt 50 % erreicht werden. Außerdem darf kein Prüfungsfach mit ungenügend (<30%) bewertet sein.

Was ist, wenn man nicht bestanden hat?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bildungsgangleitung auf. Dort erhalten Sie Informationen über weitere Möglichkeiten.

Welchen Abschluss bekommt man in der Berufsschule?

Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Diese dokumentieren für Sie die folgenden Abschlüsse:

  • Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6) wird der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erworben, sofern noch nicht vorhanden.
  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und die erfolgreiche Abschlussprüfung in seinem Ausbildungsberuf nachweist, sofern noch nicht vorhanden.
  • Für den erweiterten Sekundarabschluss I müssen auf dem Berufsschulzeugnis die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Notendurchschnitt 3,0
    • Deutsch-Note: 3
    • Englisch-Note: 3
    • Berufsbezogener Lernbereich Note: 3