Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Immobilienkaufleute

Prüfung und Abschluss

Wann findet die Zwischenprüfung statt?

Die Zwischenprüfung findet i.d.R. in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres statt und wird vor der jeweils zuständigen IHK abgelegt.

Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten, die Aufgaben werden ausschließlich in gebundener Form gestellt.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

 

Was sind die Inhalte der Kammerprüfung und was die Voraussetzungen für das Bestehen?

Die Abschlussprüfung findet im Frühjahr (April – Juni) des 3. Ausbildungsjahres statt.

Prüfungsbereich Prüfungszeit Gewichtung

1. Immobilienwirtschaft

180 Minuten schriftlich 40,0 %

2. Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation

90 Minuten schriftlich 20,0 %

3. Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten schriftlich 20,0 %

4. Fallbezogenes Fachgespräch

30 Minuten mündlich Zzgl. 15 Minuten Vorbereitungszeit 20,0 %

Sie müssen im Gesamtergebnis mindestens 50 % erreichen und dürfen in keinem Prüfungsfach mit ungenügend (<30%) bewertet sein. Außerdem müssen Sie im fallbezogenen Fachgespräch mindestens 50 % erreichen sowie in den ersten drei Bereichen brauchen Sie in mindestens zwei Bereichen 50%. Bei zwei mangelhaften Ergebnissen muss 1 der beiden durch eine mündliche Ergänzungsprüfung ausgeglichen werden.

Was ist, wenn man nicht bestanden hat?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bildungsgangleitung auf. Dort erhalten Sie Informationen über weitere Möglichkeiten.

 

Welchen Abschluss bekommt man in der Berufsschule?

Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Diese dokumentieren für Sie die folgenden Abschlüsse:

  • Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6) wird der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erworben, sofern noch nicht vorhanden.
  • Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und die erfolgreiche Abschlussprüfung in seinem Ausbildungsberuf nachweist, sofern noch nicht vorhanden.
  • Für den erweiterten Sekundarabschluss I müssen auf dem Berufsschulzeugnis die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
    • Notendurchschnitt 3,0
    • Deutsch-Note: 3
    • Englisch-Note: 3
    • Berufsbezogener Lernbereich Note: 3