Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Immobilienkaufleute

Organisation

Welche Aufnahmevoraussetzungen bestehen?

In die Berufsschule wird aufgenommen, wer

  • einen bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingetragenen Ausbildungsvertrag bzw.
  • einen bei der zuständigen Stelle (Kammer) eingetragenen Umschulungsvertrag vorlegen kann.

Schülerinnen und Schüler, die eine Einstiegqualifikation absolvieren, werden im Rahmen vorhandener Kapazitäten aufgenommen, wenn sie einen bei den zuständigen Stellen (IHK und Arbeitsagentur) eingetragenen Vertrag über eine Einstiegsqualifikation vorlegen können.

 

Wie ist der Unterricht organisiert?

Die Ausbildung im Ausbildungsberuf Immobilienkaufmann/-kauffrau erfolgt im dualen System. Der schulische Teil der Ausbildung erfolgt in der Berufsschule.

Für den Einzugsbereich Stadt Oldenburg, Landkreis Ammerland, Landkreis Wesermarsch und Landkreis Oldenburg (teilweise) findet der Berufsschulunterricht in Teilzeitform an der BBS Wechloy statt.

Die praktische Ausbildung erfolgt in den Ausbildungsbetrieben. 

Der Teilzeitunterricht findet  im ersten Ausbildungsjahr an zwei Tagen pro Woche statt. Im  zweiten und dritten Ausbildungsjahr werden die Berufsschüler an einem Tag  in der Woche unterrichtet.

 

Wie lange dauert die Ausbildung?

Grundsätzlich ist die Ausbildungsdauer auf drei Jahre ausgelegt. Neben dieser Möglichkeit bieten die BBS für Umschüler und Auszubildende, die die Zustimmung der IHK nachweisen können, eine  „verkürzte“ Ausbildung von zwei Jahren. Auszubildende und Umschüler haben in Abstimmung mit den Betrieben bzw. Trägern die Möglichkeit:

  1. nach dem ersten Ausbildungsjahr die Berufsschule weiterhin an zwei Tagen in der Woche zu besuchen, um parallel das zweite und dritte Ausbildungsjahr zu absolvieren,
  2. unter Verzicht auf das erste Ausbildungsjahr unmittelbar im zweiten Ausbildungsjahr zu beginnen
    oder
  3. unter Verzicht auf das dritte Ausbildungsjahr nach zwei Schuljahren die Prüfung zu absolvieren.