Wir wollen eine Schule leben,

die offen, freundlich, entwicklungsfähig

und partnerschaftlich ist.

Wir stellen die fachliche Ausbildung

und die persönliche Entwicklung

der Schülerin/des Schülers in

den Mittelpunkt unserer Arbeit.

Wir legen Wert auf verantwortliches

Handeln, Toleranz und Fairness.

Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler

befähigen, Verantwortung im Lernen und

Handeln für sich und andere zu übernehmen.

Fachangestellte/r für Arbeitsmarktdienstleistungen

Prüfung und Abschluss

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung erfolgt zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahres und findet in den Bereichen:

  • Geschäftsprozesse der Leistung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und
  • Steuerung von Kundenanliegen

statt.

Im Bereich Geschäftsprozesse der Leistung soll der Prüfling praxisbezogene Aufgabe schriftlich bearbeiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Im Bereich Steuerung von Kundenanliegen soll der Prüfling nachweisen, dass er

  • Anliegen von Kunden klären,
  • Geschäftsprozesse kundenorientiert einleiten und
  • adressatengerecht und situationsgerecht kommunizieren kann.

Die Prüfungszeit für die Gesprächssimulation beträgt höchstens 15 Minuten.

Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung findet am Ende des dritten Ausbildungsjahres statt und wird von der Bundesagentur für Arbeit durchgeführt.

Prüfungsbereiche

Prüfungszeit

Gewichtung

Arbeitsmarktbezogene Geschäftsprozesse

90 Minuten
schriftlich

25%

Prozesse der Leistungsgewährung

150 Minuten
schriftlich

35%

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten
schriftlich

10%

Gesprächssimulation und anschließendes auftragsbezogenes Fachgespräch

30 Minuten/mündlich
-10 Minuten Vorbereitungszeit
-20 Minuten Rollenspiel/Fachgespräch

30%

Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“ und in mindestens drei der Prüfungsbereiche mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Werden Prüfungsleistungen in einem Prüfbereich mit „ungenügend“ bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden.

Welchen Abschluss bekommt man in der Berufsschule?

Beim Abschluss der Ausbildung erhalten Sie zwei Zeugnisse. Mit dem erfolgreichen Besuch der Berufsschule (alle Lernbereiche mindestens Note 4, maximal zwei Einzelnoten 5 bzw. eine Einzelnote 6) wird der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss – erworben, sofern noch nicht vorhanden.

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – erwirbt, wer den Berufsschulabschluss und die erfolgreiche Abschlussprüfung in seinem Ausbildungsberuf nachweist, sofern noch nicht vorhanden.

Für den erweiterten Sekundarabschluss I müssen auf dem Berufsschulzeugnis folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Notendurchschnitt 3,0
  • Deutsch – Note: 3
  • Englisch – Note: 3
  • Berufsbezogener Lernbereich Note: 3